Unter dieser Überschrift klagte Kurt Eissler 1963 in der Zeitschrift „Nervenarzt“ (17, (1963), S. 240–291) die psychiatrischen Behauptungen an, dass zum Beispiel KZ-Aufenthalte keine seelischen Folgen hervorrufen würden. Diese Theorie galt weiterhin, auch als 1967 in Deutschland Psychotherapie-Richtlinien verabschiedet wurden, die Leistungen der Krankenkassen für eine psychotherapeutische Behandlung seelischer Krankheiten vorsahen. Doch als Voraussetzung musste eine psychoanalytische oder verhaltensanalytische Entstehungsgeschichte dieser Krankheitsbilder gegeben sein.
„Äußere Belastungsfaktoren, seien sie auch in der allgemeinen Erfahrung von großem Gewicht, machen den Patienten nicht ohne weiteres seelisch krank.“ (Faber et al 1999, Seite 15, nach Maercker, Seite 8). Es mussten also unbewusste Konflikte gegeben sein. Das Überleben von Vergewaltigungen oder von Bombennächten reichte nicht. Dies galt vor allem für die psychoanalytische Richtung. In der Verhaltenstherapie stand eine andere Haltung.
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