Komplextrauma: Was ist wichtig für die Therapie und die Therapeut*innen

Dieser Artikel ist Teil 2 von 2 der Artikel-Serie Komplextraumata

 

 

Das grundlegende Ziel der Therapie besteht oft im bloßen Überleben. Es geht nicht mehr darum, bestimmte Beschwernisse und Hindernisse des Lebens so zu verändern, dass ein glücklicheres Leben möglich ist. Es geht vor allem um die Fähigkeit, zu überleben. Eine Zeitlang redete man in der Politik von „state building“ und meinte damit den Aufbau eines Staates. In Afghanistan ist dies massiv gescheitert, in Mali, dem Sudan und anderen Ländern, in denen dies versucht wurde, gibt es Teilergebnisse – aber nicht viel mehr. Bei Komplextraumatisierungen können wir von einem „ego building“, also einer Heranbildung eines neuen Ichs reden. Dabei ist dies kein Neuaufbau, sondern allenfalls ein Wiederaufbau auf den Ruinen der komplex traumatisierenden Erfahrungen. Teile des Inneren Kerns können genutzt werden, andere sind verloren gegangen. Es geht darum, den Klient*innen die Chance zu geben, eine grundlegende Neuentwicklung des Denkens und Fühlens, der Körperlichkeit, der Werte und der Begegnungsmöglichkeiten zu beginnen bzw. fortzuführen. Angeknüpft und aufgebaut werden muss an der Kraft, die die Menschen im Überlebenskampf gezeigt haben.

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Was sind Komplextraumata?

Dieser Artikel ist Teil von 2 der Artikel-Serie Komplextraumata

 

 

 

Es wird unterschieden zwischen Komplextraumatisierung und der posttraumatischen Belastungsstörungen als Folge von einem Monotrauma. Der Begriff Komplextraumata wurde von der amerikanischen Psychiaterin Judith Herman[1] eingeführt. In der ICD11, die 2022 in Kraft tritt und nach einer Übergangszeit bis 2022 die ICD 10 ersetzt, wird die komplexe posttraumatische Belastungsstörung erstmalig formuliert und aufgeführt. Sie wird als Folge traumatischer Ereignisse plus zusätzlich einer „langandauernden/wiederholten traumatischen Situation, aus der Flucht nicht möglich ist“, definiert. Als Symptome werden zusätzlich zu den aufgeführten Traumafolgen aufgeführt Störungen

  • im affektiven Funktionieren (Gewaltausbrüche, Dissoziationen unter Belastung, sehr starke emotionale Reaktionen …)
  • in Funktionen des Selbst (Selbsteinschätzung als schwach, wertlos, zerbrochen, generalisierte Scham- und Schuldgefühle)
  • in Beziehungsfunktionen (Schwierigkeiten, Beziehungen aufrecht zu erhalten und sich nahe zu fühlen)

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Wie Corona alte Menschen retraumatisieren kann

Zwei Drittel aller Menschen in Deutschland, die älter als 72 Jahre sind, haben in der Zeit des 2. Weltkriegs und unmittelbar danach traumatische Erfahrungen machen müssen. Bei vielen von ihnen werden Traumaerfahrungen und Traumafolgen durch die Erfahrungen, die sie in der Corona-Krisen machen müssen, wieder lebendig. Das scheint kaum bekannt zu sein und wird jedenfalls viel zu wenig berücksichtigt. Deswegen werde ich hier dazu einige Informationen und Erfahrungen zusammenstellen.

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Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 5: Zweite Hilfe

Dieser Artikel ist Teil 7 von 6 der Artikel-Serie Gewaltprävention in sozialen Institutionen

 

 

 

Zweite Hilfe meint weitergehende Schritte:

  • Wesentlich ist eine Nachbesprechung aller beteiligten Mitarbeiter/innen. Sie soll dazu dienen, die Maßnahmen zu reflektieren, und nach möglichen Vorwarnsignalen suchen, um möglicherweise künftig präventiv tätig werden zu können.
  • Mit den Bewohner/innen und Klient/innen, ob beteiligt oder nicht, wird über den Vorfall und die Konsequenzen gesprochen. Dabei kann deutlich werden, dass Menschen mit Ängsten und Co-Traumatisierungen besondere Unterstützung benötigen. In jedem Fall dienen solche Besprechungen der Transparenz und sind ein Zeichen für die Haltung „Keine Gewalt!“.
  • Die Erfahrungen sollten in Supervision und Fortbildungen einfließen.
  • Ebenso in die Öffentlichkeitsarbeit mit anderen Institutionen (Polizei usw.)
  • Es ist notwendig, Tätern zu helfen, wo dies möglich ist und sie es zulassen. Doch der Grundsatz lautet: Opferschutz geht vor Täterschutz.

Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 4: Erste Hilfe

Dieser Artikel ist Teil 5 von 6 der Artikel-Serie Gewaltprävention in sozialen Institutionen

Erste Hilfe meint den unmittelbaren Umgang mit einer Situation, in der Gewalt ausgeübt wird.

  • Die Mitarbeiter/innen brauchen einen Standardplan mit Ansprechpartnern.
  • Die Opfer dürfen nicht allein gelassen werden.
  • Eine Trennung von Tätern und Opfern ist unabdingbar. Jeder Täterkontakt triggert bei den Opfern das Erleben der Gewalt. Dies gilt auch für die Zweite Hilfe.
  • Beweise und Aussagen müssen festgehalten und gesichert werden.
  • Gegebenenfalls müssen Arzt und Polizei hinzugezogen werden.
  • Zeugen solltet beachtet und sich auch um sie gekümmert werden, nicht nur um Täter und Opfer.
  • Es braucht Transparenz und Offenheit.

Sind Mitarbeiter/innen von Gewaltdrohungen und Gewaltattacken betroffen, sollten sie sofort aus der Situation herausgenommen werden. Sie dürfen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Solidarität und Begleitung

Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 3 : Prävention

Dieser Artikel ist Teil 3 von 6 der Artikel-Serie Gewaltprävention in sozialen Institutionen

 

 

Prävention besteht aus einem Bündel von Maßnahmen:

  • Es braucht ein Klima und eine gemeinsame Haltung: Stopp der Gewalt!
  • Gewaltdrohungen und Gewaltvorfälle müssen besprochen werden. Enttabuisierung und Transparenz müssen selbstverständlich werden.
  • Es sollten Strukturen verändert werden, die Gewalt fördern können. Angsträume müssen Schritt für Schritt abgeschafft werden, soweit und sobald sie bekannt werden.
  • Es braucht Fortbildungen zum Umgang mit und zur Prävention von Gewalt für alle Mitarbeiter/innen.
  • In allen Einrichtungen brauchen die Mitarbeiter/innen konkrete Informationen, an wen sie sich wenden können bzw. bei Gewaltvorfällen müssen.
  • Bei der Aufnahme sollten Risikofaktoren soweit wie möglich erfasst und Ausschlussereignisse definiert werden.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen sollten bekannt sein und beachtet werden.
  • Ideen und Vorschläge von Mitarbeiter/innen sollten gesammelt und ernst genommen werden.
  • Zu jedem Gewaltvorfall braucht es eine Nachbesprechung. Nachbesprechungen sind die beste Vorbeugung. Dabei geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, aus jedem Ereignis zu lernen, welche Vorwarnsignale und andere Hinweise zu beachten sind und was daraus für Schlussfolgerungen zu ziehen sind.
  • Auf allen Ebenen ist eine Eindeutigkeit in der Kommunikation notwendig, insbesondere zu allen Gewalt-relevanten Themen, damit alle wissen, woran sie sind.
  • Eine gemeinsame Haltung „Stopp der Gewalt“ oder „Keine Gewalt“ kann nur mit einer solidarischen Haltung untereinander gelebt werden.

Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 2 : Die Haltung

Dieser Artikel ist Teil 2 von 6 der Artikel-Serie Gewaltprävention in sozialen Institutionen

 

 

Jedes Gewaltpräventionskonzept beruht auf einer Haltung und diese fußt auf einem Menschenbild. Das Menschenbild sollte auf der Achtung der Würde aller Menschen gründen. Der Schutz der Würde ist ein Menschenrecht. Er gilt für alle Menschen, egal wo sie herkommen und wie sie sind. Diese Grundhaltung verpflichtet alle Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen oder andere Klient/innen, sich gegen Gewalt zu wenden und ihr vorzubeugen. Gewalt entwürdigt.

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Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 1: Warum ein Gewaltpräventionskonzept notwendig ist

Dieser Artikel ist Teil von 6 der Artikel-Serie Gewaltprävention in sozialen Institutionen

 

 

Für viele Institutionen ist die Erstellung von Konzepten zur Gewaltprävention und damit zur Verhinderung und Vorbeugung von traumatischen Erfahrungen vorgeschrieben. Andere machen dies freiwillig. Ein solches Konzept ist notwendig, um die Mitarbeiter/innen und ebenso das Klientel vor Gewalt und anderen Traumatisierungen zu schützen.

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Drei aktuell erschienene Artikel zu unterschiedlichen Aspekten des Themenbereichs „Trauma“, von Udo Baer und Gabriele Frick-Baer

 

1. Beitrag
„Flucht, traumatisierende Gewalt und die Folgen“
Autoren: Udo Baer und Gabriele Frick-Baer
Erschienen in: Migration und soziale Arbeit- Freie Beiträge, 41. Jahrgang 2019, Heft 4, Seite 360-367.

2. Beitrag
„Die Zeit heilt nicht alle Wunden“
Drei Viertel der Menschen, die in der Altenhilfe begleitet werden, sind traumatisiert. Der Beitrag zeigt die Phänomene von Trauma­folgen im Alter und eröffnet Perspektiven für eine angemessene und würdigende Begleitung in sozialen Diensten und anderen Feldern Sozialer Arbeit.
Autor: Udo Baer
Erschienen in: sozialmagazin, Die Zeitschrift für Soziale Arbeit, Heft 1-2- 2020, Seite 48-55.

3. Beitrag
„Schuldgefühle ohne Schuld“
Wir kennen keine Opfer sexueller Ausbeutung oder anderer entwürdigender Gewalt, die nicht unter Schuldgefühlen leiden.
Deswegen ist es sinnvoll, ja notwendig, sich mit dem Thema «Schuld und Schuldgefühle» zu beschäftigen.
Autoren: Gabriele Frick-Baer und Udo Baer
Erschienen in: CASTAGNA Themenheft 2020, Seite 24-28

Traumatisierte Kinder sensibel begleiten, Teil 3: Erregung reduzieren

Dieser Artikel ist Teil 3 von 4 der Artikel-Serie Traumatisierte Kinder sensibel begleiten

 

 

 

 

Bei allen Kindern ist wie bei uns Erwachsenen zu beobachten, dass der Verlauf von Aufgeregtheit und Entspannung in unterschiedlichen Phasen und Intensitäten aufeinander folgt. Sie werden Kinder kennen, die sehr aufgeregt sind, sich danach beruhigen, allein oder mit Hilfe anderer, und andere, die auf einem relativ hohen Erregungsniveau bleiben oder aber eher zu den stillen und ruhigen Kindern zählen. Die Erregungsverläufe sind typisch für alle Menschen, sie gehören zu den Grundqualitäten des Erlebens.

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