Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 4: Erste Hilfe

Erste Hilfe meint den unmittelbaren Umgang mit einer Situation, in der Gewalt ausgeübt wird.

  • Die Mitarbeiter/innen brauchen einen Standardplan mit Ansprechpartnern.
  • Die Opfer dürfen nicht allein gelassen werden.
  • Eine Trennung von Tätern und Opfern ist unabdingbar. Jeder Täterkontakt triggert bei den Opfern das Erleben der Gewalt. Dies gilt auch für die Zweite Hilfe.
  • Beweise und Aussagen müssen festgehalten und gesichert werden.
  • Gegebenenfalls müssen Arzt und Polizei hinzugezogen werden.
  • Zeugen solltet beachtet und sich auch um sie gekümmert werden, nicht nur um Täter und Opfer.
  • Es braucht Transparenz und Offenheit.

Sind Mitarbeiter/innen von Gewaltdrohungen und Gewaltattacken betroffen, sollten sie sofort aus der Situation herausgenommen werden. Sie dürfen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Solidarität und Begleitung

Weitere Artikel dieser Serie: Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 6: Implementierung >>

About Udo Baer

Dr. phil. (Gesundheitswissenschaften), Diplom-Pädagoge, Kreativer Leibtherapeut, Vorsitzender der Stiftung Würde. Er hat gemeinsam mit Dr. Gabriele Frick-Baer die Kreative Leibtherapie und die Beziehungspädagogik entwickelt. Leiter der Plattform www.kinderwürde-udo-baer.de, Autor zahlreiche Fach- und Sachbücher und anderer Veröffentlichungen. www.baer-frick-baer.de

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