Artikel-Serie "Gewaltprävention in sozialen Institutionen"
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 1: Warum ein Gewaltpräventionskonzept notwendig ist
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 2 : Die Haltung
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 3 : Prävention
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 4: Erste Hilfe
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 6: Implementierung
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 5: Zweite Hilfe
Zweite Hilfe meint weitergehende Schritte:
- Wesentlich ist eine Nachbesprechung aller beteiligten Mitarbeiter/innen. Sie soll dazu dienen, die Maßnahmen zu reflektieren, und nach möglichen Vorwarnsignalen suchen, um möglicherweise künftig präventiv tätig werden zu können.
- Mit den Bewohner/innen und Klient/innen, ob beteiligt oder nicht, wird über den Vorfall und die Konsequenzen gesprochen. Dabei kann deutlich werden, dass Menschen mit Ängsten und Co-Traumatisierungen besondere Unterstützung benötigen. In jedem Fall dienen solche Besprechungen der Transparenz und sind ein Zeichen für die Haltung „Keine Gewalt!“.
- Die Erfahrungen sollten in Supervision und Fortbildungen einfließen.
- Ebenso in die Öffentlichkeitsarbeit mit anderen Institutionen (Polizei usw.)
- Es ist notwendig, Tätern zu helfen, wo dies möglich ist und sie es zulassen. Doch der Grundsatz lautet: Opferschutz geht vor Täterschutz.
- Unterlassene Hilfeleistung und Mittäterschaft - 13. Juni 2022
- Fragen an sich selbst – oder andere? - 4. April 2022
- Beziehungsverletzungen brauchen Beziehungsheilung – aber von wem? - 21. März 2022
- Dürfen wir bedürftig sein? - 21. Februar 2022
- Warum ich von Debriefing nichts halte - 24. Januar 2022