Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 5: Zweite Hilfe

 

 

 

Zweite Hilfe meint weitergehende Schritte:

  • Wesentlich ist eine Nachbesprechung aller beteiligten Mitarbeiter/innen. Sie soll dazu dienen, die Maßnahmen zu reflektieren, und nach möglichen Vorwarnsignalen suchen, um möglicherweise künftig präventiv tätig werden zu können.
  • Mit den Bewohner/innen und Klient/innen, ob beteiligt oder nicht, wird über den Vorfall und die Konsequenzen gesprochen. Dabei kann deutlich werden, dass Menschen mit Ängsten und Co-Traumatisierungen besondere Unterstützung benötigen. In jedem Fall dienen solche Besprechungen der Transparenz und sind ein Zeichen für die Haltung „Keine Gewalt!“.
  • Die Erfahrungen sollten in Supervision und Fortbildungen einfließen.
  • Ebenso in die Öffentlichkeitsarbeit mit anderen Institutionen (Polizei usw.)
  • Es ist notwendig, Tätern zu helfen, wo dies möglich ist und sie es zulassen. Doch der Grundsatz lautet: Opferschutz geht vor Täterschutz.
Weitere Artikel dieser Serie: << Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 6: Implementierung

About Udo Baer

Dr. phil. (Gesundheitswissenschaften), Diplom-Pädagoge, Kreativer Leibtherapeut, Vorsitzender der Stiftung Würde. Er hat gemeinsam mit Dr. Gabriele Frick-Baer die Kreative Leibtherapie und die Beziehungspädagogik entwickelt. Leiter der Plattform www.kinderwürde-udo-baer.de, Autor zahlreiche Fach- und Sachbücher und anderer Veröffentlichungen. www.baer-frick-baer.de

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