Unter dieser Überschrift klagte Kurt Eissler 1963 in der Zeitschrift „Nervenarzt“ (17, (1963), S. 240–291) die psychiatrischen Behauptungen an, dass zum Beispiel KZ-Aufenthalte keine seelischen Folgen hervorrufen würden. Diese Theorie galt weiterhin, auch als 1967 in Deutschland Psychotherapie-Richtlinien verabschiedet wurden, die Leistungen der Krankenkassen für eine psychotherapeutische Behandlung seelischer Krankheiten vorsahen. Doch als Voraussetzung musste eine psychoanalytische oder verhaltensanalytische Entstehungsgeschichte dieser Krankheitsbilder gegeben sein.
„Äußere Belastungsfaktoren, seien sie auch in der allgemeinen Erfahrung von großem Gewicht, machen den Patienten nicht ohne weiteres seelisch krank.“ (Faber et al 1999, Seite 15, nach Maercker, Seite 8). Es mussten also unbewusste Konflikte gegeben sein. Das Überleben von Vergewaltigungen oder von Bombennächten reichte nicht. Dies galt vor allem für die psychoanalytische Richtung. In der Verhaltenstherapie stand eine andere Haltung.
Auch für traumatisierte Menschen, die den Holocaust überlebt hatten, galten seelische Folgen als Ausdruck einer schon vor der Folter bestandenen Störung. Es galt eine Grundsatzentscheidung des Reichsversicherungsamtes, nach der eine „traumatische Neurose keine Rentenansprüche begründe, und zwar deshalb nicht, weil der menschliche Organismus nach psychischen Belastungen unbegrenzt ausgleichsfähig sei …“ (Maercker aaO, S. 9). Noch 1969 argumentierte der Saarbrücker Psychiater Luthe gegen die Annahme, dass die Erfahrungen im KZ seelische Schäden hervorgerufen haben: „[E]in intelligenter Mensch kann erlebnisbedingt nicht dümmer werden …, aus einem Pykniker wird durch äußere Geschehnisse kein Leptosomer, ein extrovertierter Mensch bildet sich nicht dauerhaft zu einem introvertierten um … Auch die tiefste Erschütterung des Erlebens – beispielsweise beim Verlieben – geht vorbei, ohne eine Wesensänderung oder einen Persönlichkeitswandel zu hinterlassen.“ (Luthe, Rainer: „Erlebnisbedingter Persönlichkeitswandel“ als Begriff der Begutachtung im Entschädigungsrecht, in: Der Nervenarzt 39 (1968), S. 465 f.)
Erst die Erfahrungen des Vietnam-Krieges und seiner Folgen führten dazu, dass psychische Schädigungen durch Gewalterfahrungen anerkannt wurden. Es war offensichtlich, dass viele junge gesunde Männer psychisch krank aus Vietnam zurückkehrten und lange oder chronisch unter den Folgen litten (zwischen 500 000 und 1,5 Mio. Männer, die im Vietnamkrieg waren, litten danach unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung). Im Rahmen dieser Diskussion wurde auch Judith Hermans wichtiges Buch „Die Narben der Gewalt“ verbreitet und anerkannt. Sie beschreibt in diesem Grundlagenbuch erstmals umfassend die Folgen sexueller bzw. sexualisierter Gewalt. 1980 wurden psycho-traumatologische Folgen in der Form der posttraumatischen Belastungsstörung erstmals in den DSM-III aufgenommen.
Lit. in: Maercker, A. In: Seydler, G. ; Freyberger, H. (2015): Handbuch der Psychotraumatologie. Stuttgart
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