Verhaltenstherapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Kosten von den Krankenkassen erstattet werden. Im Vordergrund verhaltenstherapeutischer Ansätze stehen nicht die Quellen eines Verhaltens, Denkens oder Fühlens, sondern dass das konkrete Verhalten durch „Umlernen“ verändert werden soll. Je konkreter und eingegrenzter eine Traumafolge wie zum Beispiel eine Angst bestimmt werden kann, desto erfolgversprechender kann Verhaltenstherapie wirken.
Eine verhaltenstherapeutisch orientierte Traumatherapie teilt sich in drei Phasen:
Die erste Phase ist die Stabilisierungsphase. Hier sollen die betroffenen Menschen lernen, mit Hilfe unterschiedlicher Techniken und Entspannungsübungen mit überflutenden Folgen des Traumaerlebnisses umzugehen und sich zu stabilisieren. Gleichzeitig soll in dieser Phase konkrete Problematiken identifiziert und eingegrenzt werden.
Die zweite Phase ist, die Phase der Traumakonfrontation. Hier werden, wenn die Patient*innen bereit und stabil genug sind, Begegnungen mit dem Trauma oder einzelne Aspekten der traumatisierenden Erfahrung vorbereitet und durchgeführt. Erfolgte ein Trauma zum Beispiel durch einen Überfall in einem Parkhaus, wird in kleinen Schritten vorbereitet, dass das Parkhaus zum gleichen Zeitpunkt wie der Überfall erfolgte, wieder besucht wird. Die Gedächtnisfetzen im Traumagedächtnis sollen so integriert werden in die Erinnerung in der Lebensgeschichte und Vermeidungsverhalten reduziert werden.
Die dritte Phase ist die Integrationsphase. Hier werden verhaltenstherapeutische Methoden angewandt, um neue Bewältigungsstrategien der Traumabewältigung zu erlernen. Diese reichen von Belohnungen für positives Verhalten über systematische Desensibilisierung bis zur Umformulierung von Kerngedanken und Entspannungstechniken.
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