Anklageschriften

 

Anklageschriften

Eine schreibtherapeutische Methode

 

Von Udo Baer

Viele Menschen beginnen eine Therapie, weil sie etwas zu klagen und beklagen haben: Sie klagen über Menschen, die sie ungerecht behandeln, sie klagen über körperliche oder seelische Leiden, sie klagen darüber, dass sie unglücklich sind. Manchmal sind die Klagen konkret, manchmal vage, fast immer sind sie leise. Oft müssen TherapeutInnen sich anstrengen, um sie überhaupt zu hören, mit solch leisen Stimmen kommen sie daher. Gelegentlich werden diese klagenden Stimmen von anderen Klängen überlagert, z.B. von einer lauten Schallwelle: „Es geht schon” oder „Stell dich nicht so an”. Wir haben keine Klagekultur in Deutschland (allenfalls eine des resignierten Jammerns: „Alles ist so schlimm und man kann ja doch nichts tun und mir hilft ja doch keiner.”) Laut zu klagen würde bedeuten, einen Missstand oder ein Unglück öffentlich zu machen, Aufmerksamkeit zu fordern: „Hört her, ich habe über dieses Unglück zu reden. Hört mich an!” Die meisten KlientInnen haben gelernt: „So etwas macht man nicht – mein privater Missstand oder mein persönliches Unglück geht die anderen nichts an, damit muss ich selber fertig werden.” Manche KlientInnen haben schon versucht, sich mit ihren Klagen Gehör zu verschaffen. Fast immer war dies vergeblich, fast immer waren die angesprochenen Menschen desinteressiert oder überfordert oder gerade davon in Anspruch genommen, ihre eigenen Klagen leise zu halten.

In der Therapie machen nun im gutem Fall die KlientInnen eine neue Erfahrung: Ihre leise Klage wird angehört! Ja noch mehr als das: Die Therapeutin oder der Therapeut fragen nach, fordern auf, mehr zu klagen, interessieren sich offensichtlich dafür. „Das ist ja deren Beruf, dafür werden die ja bezahlt”, schränken viele KlientInnen zuerst einmal ein. Allmählich kann dann das Vertrauen wachsen: „Vielleicht ist das Interesse ja doch echt? Vielleicht lassen sich professionelles und persönliches Interesse ja miteinander vereinen?” Das Vertrauen wächst und das Klagen wird lauter und konkreter.

Zumeist ist das Klagen hier noch ein Beklagen, kein Anklagen. Anklagen sind heikel. Anzuklagen bedeutet, Menschen zu beschuldigen und für die Beschuldigungen die Verantwortung zu übernehmen. Dies ist schwierig. Die meisten KlientInnen haben da schlechte Vorbilder. Oft waren in ihrer Familie offene Beschuldigungen tabu. Entweder wurden sie nur versteckt oder verschlüsselt geäußert oder sie wurden ganz und gar unterdrückt. Gelegentlich hatten KlientInnen mit einem Vater oder einer Mutter zu tun, der oder die ihnen an allem die Schuld gab, am Scheitern der Ehe, an der Krankheit der Mutter, am häuslichen Fernbleiben des Vaters, aber auch am unmöglichen Benehmen des Bruders usw. Oder KlientInnen waren die Schuldschlucker der Familie und haben die Schulden der Familie auf sich genommen, um sich damit Anerkennung oder Zuwendung oder überhaupt einen Platz in der Familie zu erkaufen.

Die erste Form der Anklage im therapeutischen Prozess ist zumeist die Selbstanklage, die erste Form der Beschuldigung meist die Selbstbeschuldigung. Erschütternd in ihrer „emotionalen Logik”[1] und für Außenstehende absurd sind oft die Selbstanklagen: „Wenn ich meinen Mann besser verstanden hätte, hätte er mich nicht so oft schlagen müssen”, „Ich war als Kind ja auch immer so frech, da musste meine Mutter es ja am Herzen bekommen”, „Irgendetwas an mir muss es ja gewesen sein, dass mein Vater nachts immer wieder in mein Bett gekommen ist”, „Ich war draußen spielen, deswegen fühle ich mich schuldig, dass mein kleiner Bruder gestorben ist”.

Diese Selbstanklagen sind meist mit Scham verbunden. Die Scham verhüllt, macht schweigsam, macht leise leidend. Durch die Scham in der Therapie hindurchzugehen ist quälend und befreiend zugleich. Wenn die Selbstanklagen öffentlich werden können, zumindest in der beschränkten Teilöffentlichkeit der Therapie, dann kann es Reaktionen auf sie geben seitens der TherapeutInnen, dann können sie überprüft und gewichtet und relativiert werden. Festgefrorene Szenen und Schmerzen können lebendig, neue Blickwinkel und Haltungen möglich werden. Traumatisierten KlientInnen, z.B. den Opfern sexueller Gewalt, dämmert nun das Ungeheuerliche. Die Schreie der Anklage, die leiblich immer schon vage im Hintergrund gespürt wurden, können nun den Vordergrund erobern und körperlich, emotional und auch verbal laut und lebendig werden. Begleitet, ermutigt und gestützt durch Therapeutin oder Therapeut können die KlientInnen nun Klage erheben gegen die Menschen, die ihnen Schlimmes zugefügt haben. Das Bild oder der Vergleich mit einer Gerichtsverhandlung als Szenario, das es in der Therapie zu nutzen gilt, bietet sich an.

Die Anklage beseitigt das Schlimme nicht, ist aber die Voraussetzung, um aus der Rolle des Opfers und der oder des Ohnmächtigen herauszukommen Die Rolle des Opfers kennen die KlientInnen. Die Opfer mussten meist noch fügsam sein und ihre Ohnmacht akzeptieren. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden ihnen schlimme Strafen angedroht: „Wenn du etwas erzählst, dann bringe ich dich um”, oder – fast noch infamer, wenn es noch eine Steigerung gibt – „…, dann bringt das deine Mutter um”, „…., dann bist du Schuld, wenn die ganze Familie in den Abgrund stürzt.” Auch die Rolle der Angeklagten – um im Bild der Gerichtsverhandlung zu bleiben – kennen viele KlientInnen: Haben sie z.B. der Mutter vom sexuellen Missbrauch erzählt, glaubte sie ihnen nicht und klagte sie böswilliger Lügen an. Oder sie wurden beschuldigt, sich zu aufreizend benommen oder sonstwie die Täter verführt zu haben: „Warum musst du auch immer Miniröcke tragen!”, „Warum musst du auch so spät abends noch durch dunkle Straßen gehen. Da ist doch kein Wunder, wenn man überfallen und vergewaltigt wird.”

Auch die Rolle des Verteidigers ist vielen bekannt. Obwohl Opfer – und das unterscheidet das therapeutische Szenario von einer Gerichtsverhandlung -, übernehmen die KlientInnen die Verteidigung der Täter und „beweisen” ihre eigene Schuld, zumindest Mitschuld als Opfer. Jede Selbstbeschuldigung entlastet den Täter und belastet im Grunde das Opfer noch einmal, auch wenn die Verteidigung des Täters („Vielleicht konnte er nicht anders”, „Ihm ist bestimmt auch Schlimmes zugefügt worden”) als ein verzweifelter Versuch der Entlastung zu verstehen ist – als ob sich mit der Minderung der Schuld des Täters auch die Schlimme der Tat und das Erleben der Verletzungen und Grausamkeiten verringern ließen, die dem Opfer widerfahren sind.

Nun also: Anklagende. Manchen KlientInnen sprudelt die Anklage nur so heraus, andere können sie nur in Etappen Schritt für Schritt bedächtig hervorbringen, mit Pausen dazwischen, die dem Erholen oder dem Wiedererinnern dienen. Manche schreien ihre Anklage hinaus, für andere ist es ein Riesenschritt, einmal einen anklagenden Satz zu flüstern. Immer sind Anklagen mit heftigen Emotionen und starken Körperreaktionen verbunden und immer sind sie ein Akt des Widerstandes, eine erste Alternative zur Ohnmacht und Hilflosigkeit.

 

In dieser Phase habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, KlientInnen vorzuschlagen eine Anklageschrift zu schreiben. Bedingungen dafür gibt es für mich zwei:

  • Es sollte sich um gewichtige Anklagen handeln, meist um Erfahrungen sexueller Gewalt oder anderer Gewalthandlungen mit Traumatisierungsfolgen.
  • Die Anklage muss bei der Klientin oder dem Klienten schon lebendig und leibhaftig geworden sein, also einen körperlichen und geistigen sowie emotionalen Ausdruck im Kontakt mit dem Therapeuten oder der Therapeutin gefunden haben. Die Anklageschrift kann und soll diesen Prozess nicht ersetzen, sondern fortführen und vertiefen.

 

Die KlientInnen reagieren fast immer zuerst verwundert oder zögerlich oder befremdet auf meinen Vorschlag. Ich habe bislang aber immer erlebt, dass die KlientInnen Anklageschriften geschrieben haben und dass dies von großem Nutzen war, wenn ich dann Sinn und Absicht erklärt habe:

  • Häufig befallen KlientInnen Zweifel: „Kann das denn wirklich gewesen sein?” und „Vielleicht habe ich mir das alles nur eingebildet?” Andererseits wissen sie um das Geschehen. Nicht die Gedächtnisunsicherheit, sondern die Ungeheuerlichkeit des Geschehens produziert das Zweifeln. Wenn sie das Geschehene in einer Anklageschrift Schwarz auf Weiß festhalten, schafft das Sicherheit und Gewissheit.
  • Vielfach haben sich KlientInnen fälschlicherweise verantwortlich oder mitverantwortlich dafür gefühlt, dass ihnen Gewalt angetan wurde. Nun übernehmen sie eine andere Art von Verantwortung: die Verantwortung, Täter konkret und namentlich zu beschuldigen. Ich bitte sie deshalb, die Anklageschrift möglichst konkret mit genauen Angaben zu Personen, Zeitpunkten und Umständen(so gut sie es denn wissen) zu verfassen. Als Dokumentation dafür, dass sie Verantwortung für die Beschuldigungen übernehmen, unterzeichnen sie die Anklageschrift.
  • Ich bitte die KlientInnen, die Anklage sehr sachlich zu verfassen (evtl. mit einem zweiten Durchgang des Überprüfens und Überarbeitens). Überhaupt sich an Gewalterfahrungen konkret zu erinnern, überhaupt etwas über sie mitzuteilen, ist immer mit heftigen Gefühlen verbunden. Diese heftigen Gefühle zu haben ist ein notwendiges Durchgangsstadium der Trauerverarbeitung. Viele KlientInnen wollen das, was „hochgekommen” ist, auch wieder „loswerden”. Sie wollen die Ohnmacht, das Ausgeliefertsein, die Opferhaltung verlieren. Das ist durch Therapie möglich. Dadurch, dass KlientInnen in unserer Art von therapeutischer Arbeit Geschehenes, Bilder und Taten nicht nur leiblich wiedererleben, sondern erfahren, dass sie darin unterstützt werden, diesmal nicht allein gelassen und ohnmächtige Opfer zu sein, sondern dass sie sich wehren können, um aus diesem Geschehen anders als früher „herauszukommen”, verringert oder verliert sich auch die Macht, die das Erlebte über sie hat. Eine Anklageschrift zu schreiben unterstützt diesen Prozess „des Reingehens, um anders wieder rauszukommen” und ist ein Mittel der Distanzierung und Bewältigung. So schwer es vielen fällt, das früher Unaussprechliche nicht nur auszusprechen, sondern auch noch aufzuschreiben, so sehr ist dieser Akt auch ein Weg der Distanzierung, des „Loswerdens”. Ich bitte die KlientInnen deshalb die Anklageschrift so sachlich und konkret wie möglich zu verfassen – immer, wie ich noch einmal betonen möchte, vorausgesetzt, dass das emotionale Erleben in all seiner Heftigkeit bereits Teil des therapeutischen Prozesses war. Die konkreten Taten mit ihren konkreten Umständen sprechen für sich und bedürfen keiner Kommentierung. Auch dies unterstützt das „Loswerden”, die Distanzierung.
  • Ich biete KlientInnen an, ihre Anklageschrift als Zeuge mit zu unterschreiben. Ich sage z.B.: „Ich war bei dem, was dir angetan wurde, nicht dabei, bin also kein Augenzeuge. Aber ich bin Zeuge deiner leiblichen Erfahrungen, also auch deiner körperlichen und emotionalen Erinnerungen. Ich bin Zeuge deiner Glaubwürdigkeit. Deswegen biete ich dir an, deine Anklageschrift als Zeuge zu unterzeichnen.” Ich mache dieses Angebot selbstverständlich nur dann, wenn ich von der Wahrhaftigkeit des Klienten oder der Klientin überzeugt bin. Diese Mitunterschrift, dieses Zeugnisablegen ist für viele KlientInnen ein demonstratives Zeichen des Vertrauens in sich als Person und die Richtigkeit der Anklage. Es wirkt häufig als Signal dafür, nun die Anklageschrift(en) beiseite zu legen, dem „Alten” seinen Platz in der Vergangenheit zu geben und sich dem widmen zu können, wie die KlientInnen mit den Veränderungen ihres Erlebens nun „neu” leben können.

 

Der Prozess, eine Anklageschrift zu erstellen, muss nicht gradlinig und linear ablaufen. Schwere Gewalterfahrungen führen häufig zu teilweisem oder vollständigem Verlust bildhafter Erinnerungen an das Geschehene. Schreckliche Bilder wegzuschieben ist gesund und vor allem für Kinder oft überlebenswichtig. Dass Bilder und geistige Erinnerungen weggedrängt sind, bedeutet aber nicht, dass sich die anderen Aspekte des Leibes nicht mehr erinnern, vor allem der Körper. Der Anblick grauer, blauer, grüner, brauner Augen oder die erotische Nähe zu einer anderen Person können dazu führen, dass der Schrecken plötzlich wieder gegenwärtig wird. Im therapeutischen Prozess der Aufarbeitung, Bewältigung und Integration traumatischer Erfahrungen mobilisiert das körperliche und emotionale Gedächtnis in der Regel auch das bildhafte Gedächtnis. Szenen und Erinnerungen werden wieder wach, die in einer Anklageschrift festgehalten werden. Nun verläuft dieser Prozess oft wellenförmig: die Erinnerungen werden konkret, dann gibt es eine Pause (vielleicht zum Zweifeln oder auch zum Sich-setzen-lassen, Verdauen oder Verschnaufen), dann bricht wieder eine neue Welle von Erinnerungen hervor usw. Die kann dazu führen, dass beim konkreten Niederschreiben eine neue Erinnerung bzw. neue Details auftauchen, die weiterer therapeutischer Bearbeitung bedürfen, bevor sie in die Anklageschrift einfließen können.

Ebenfalls häufig ist eine Erweiterung des Angeklagtenkreises zu beobachten. Angeklagt werden zuerst einmal der oder die unmittelbaren Täter. Dazu kommen danach oft Personen, die der unterlassenen Hilfeleistung angeklagt werden. Das sind oft die Eltern oder die Mutter, die über sexuelle oder andere Gewalt hinweggeschaut und die Hilferufe des Kindes missachtet haben. An diesen Anklagen und Anklageschriften zu arbeiten ist oft für die KlientInnen noch krisenhafter als an denen gegen die „eigentlichen” Täter.

In einem der besten mir bekannten Bücher über therapeutische Arbeit mit Traumatisierten, in dem Buch von Judith Lewis Herman: „Die Narben der Gewalt“[2], fand ich kürzlich Ausführungen über die Methode des Zeugenberichtes („testimony”), die in der therapeutischen Arbeit mit gefolterten politischen Gefangenen angewendet wird. Ich möchte daraus zwei längere Passagen zitieren, weil sie meine Erfahrung der heilenden Wirkung von Anklageschriften stützen: „Das Erstellen eines Zeugenberichtes wurde zum ersten Mal von zwei chilenischen Psychologen beschrieben, die aus Sorge um ihre eigene Sicherheit ihre Erkenntnisse unter einem Pseudonym veröffentlichten. Ziel dieser Behandlungsmethode ist das Verfassen eines detaillierten und umfassenden Berichts über das traumatische Erlebnis des Patienten. Zunächst werden die therapeutischen Sitzungen mitgeschnitten, danach Wortprotokolle erstellt. Patient und Therapeut arbeiten dann gemeinsam das Protokoll durch; dabei soll der Patient seine bruchstückhaften Erinnerungen zu einem vollständigen Zeugenbericht ergänzen. ‚Paradoxerweise‘, so schreiben die beiden Psychologen, ‚ist dieser Zeugenbericht genau das Geständnis, das die Folterer unbedingt haben wollten….. Doch in einem solchen Zeugenbericht ist das Geständnis kein Verrat, sondern eine öffentliche Anklage.‘[3] Diese Technik wurde in Dänemark von Agger und Jensen weiterentwickelt und um das abschließende laute Vorlesen des endgültigen schriftlichen Zeugenberichtes ergänzt. Die Therapie endet dann mit einem formellen ‚Entlassungsritual‘: Der Patient unterzeichnet das Dokument als Kläger, der Therapeut als Zeuge. Die Abfassung eines vollständigen Zeugenberichtes dauert in der Regel 12 bis 20 Wochen, bei einer Stunde die Woche.”[4]

„Indem der Patient die Geschichte seines Traumas wahrheitsgetreu berichtet, legt er letztlich Zeugnis ab. Inger Agger und Soren Jensen schreiben über ihre Arbeit mit politischen Flüchtlingen, das Zeugnisablegen sei ein universelles Heilungsritual, das sowohl eine private als auch eine öffentliche Dimension besitze, da es gleichzeitig den Charakter eines spirituellen Bekenntnisses und den einer politischen und gerichtlichen Aussage habe. Der Begriff ‚Zeugnis‘ bringt diese Doppelbedeutung sehr gut zum Ausdruck und verleiht der individuellen Erfahrung des Patienten eine neue und umfassendere Dimension.[5] Richard Mollica schreibt über die Transformation durch die Rekonstruktionsarbeit, dadurch entstehe eine kleine ‚neue Geschichte‘, die ‚nicht mehr von Scham und Demütigung, sondern von Würde und Mut‘ handele. Durch das Erzählen ihrer Geschichte würden sich die Flüchtlinge ‚die Welt zurückerobern, die sie verloren haben‘.”[6]

Dem ist, übertragen auf andere KlientInnengruppen mit traumatisierenden Erfahrungen, nichts mehr hinzuzufügen.

 

[1] Baer, Udo / Frick-Baer, Gabriele (1996): Die Grammatik der Gefühle. In: Sozialtherapie, Heft 15

[2] Herman, Judith Lewis (1993): Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden…. Kindler. (Leider ist das Buch vergriffen und wird nicht wieder aufgelegt.)

[3] Cienfuegos, A.J. / Monelli, C. (1983): The Testimony of Political Repression as a Therapeutic Instrument. In: American Journal of Orthopsychiatry, 53, S. 43-51, Zit. nach Herman (1993)

[4] Agger. I. / Jensen, S.B. (1990): Testimony as Ritual and Evidence in Psychotherapy for Political Refugees. In: Journal of Traumatic Stress, 3, Zit nach Herman (1993) S. 257f.

[5] Agger. I. / Jensen, S.B. (1990): Testimony as Ritual and Evidence in Psychotherapy for Political Refugees. In: Journal of Traumatic Stress, 3, Zit nach Herman (1993).

[6] Mollica: The Traum Story. In: a.a.O.,s. 256 Agger. I. / Jensen, S.B. (1990): Testimony as Ritual and Evidence in Psychotherapy for Political Refugees. In: Journal of Traumatic Stress, 3, S. 312, Zit nach Herman (1993) S. 256.

 

Quelle: Baer, Udo (2000): Anklageschriften. In. therapie kreativ, Heft 28

About Udo Baer

Dr. phil. (Gesundheitswissenschaften), Diplom-Pädagoge, Kreativer Leibtherapeut AKL, Mitbegründer und Wissenschaftlicher Berater der Zukunftswerkstatt therapie kreativ, Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für soziale Innovationen (ISI) sowie des Instituts für Gerontopsychiatrie (IGP), Vorsitzender der Stiftung Würde, Inhaber des Pädagogischen Instituts Berlin (PIB), Autor

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