Artikel-Serie "Gewaltprävention in sozialen Institutionen"
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 1: Warum ein Gewaltpräventionskonzept notwendig ist
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 2 : Die Haltung
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 3 : Prävention
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 4: Erste Hilfe
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 6: Implementierung
- Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 5: Zweite Hilfe
Erste Hilfe meint den unmittelbaren Umgang mit einer Situation, in der Gewalt ausgeübt wird.
- Die Mitarbeiter/innen brauchen einen Standardplan mit Ansprechpartnern.
- Die Opfer dürfen nicht allein gelassen werden.
- Eine Trennung von Tätern und Opfern ist unabdingbar. Jeder Täterkontakt triggert bei den Opfern das Erleben der Gewalt. Dies gilt auch für die Zweite Hilfe.
- Beweise und Aussagen müssen festgehalten und gesichert werden.
- Gegebenenfalls müssen Arzt und Polizei hinzugezogen werden.
- Zeugen solltet beachtet und sich auch um sie gekümmert werden, nicht nur um Täter und Opfer.
- Es braucht Transparenz und Offenheit.
Sind Mitarbeiter/innen von Gewaltdrohungen und Gewaltattacken betroffen, sollten sie sofort aus der Situation herausgenommen werden. Sie dürfen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Solidarität und Begleitung
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