Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 4: Erste Hilfe

Erste Hilfe meint den unmittelbaren Umgang mit einer Situation, in der Gewalt ausgeübt wird.

  • Die Mitarbeiter/innen brauchen einen Standardplan mit Ansprechpartnern.
  • Die Opfer dürfen nicht allein gelassen werden.
  • Eine Trennung von Tätern und Opfern ist unabdingbar. Jeder Täterkontakt triggert bei den Opfern das Erleben der Gewalt. Dies gilt auch für die Zweite Hilfe.
  • Beweise und Aussagen müssen festgehalten und gesichert werden.
  • Gegebenenfalls müssen Arzt und Polizei hinzugezogen werden.
  • Zeugen solltet beachtet und sich auch um sie gekümmert werden, nicht nur um Täter und Opfer.
  • Es braucht Transparenz und Offenheit.

Sind Mitarbeiter/innen von Gewaltdrohungen und Gewaltattacken betroffen, sollten sie sofort aus der Situation herausgenommen werden. Sie dürfen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Solidarität und Begleitung

Weitere Artikel dieser Serie: Gewaltprävention in sozialen Institutionen, Teil 6: Implementierung >>

About Udo Baer

Dr. phil. (Gesundheitswissenschaften), Diplom-Pädagoge, Kreativer Leibtherapeut AKL, Mitbegründer und Wissenschaftlicher Berater der Zukunftswerkstatt therapie kreativ, Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für soziale Innovationen (ISI) sowie des Instituts für Gerontopsychiatrie (IGP), Vorsitzender der Stiftung Würde, Inhaber des Pädagogischen Instituts Berlin (PIB), Autor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.